Zurück zum Blog
Recht & Compliance31. August 2026

EmpCo ab 27. September 2026: Neue Informationspflichten für Shopware-Shops

In vier Wochen ändert sich, was auf einer Produktseite stehen muss. Die EmpCo-Umsetzung bringt fünf neue Pflichtangaben, zwei EU-weit einheitliche Muster und ein Greenwashing-Verbot, das pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ faktisch aus der Produktkommunikation entfernt. Der unangenehme Teil ist nicht das Template — es sind die Daten, die du dafür vom Hersteller brauchst.

1. Was am 27. September 2026 in Kraft tritt

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Anders als bei vielen EU-Vorhaben ist hier nichts mehr offen: Deutschland hat sie in zwei Gesetzen umgesetzt, die beide bereits im Bundesgesetzblatt verkündet sind — die zivilrechtliche Seite in BGB und EGBGB, die lauterkeitsrechtliche im UWG. Beide treten am 27. September 2026 in Kraft.

Betroffen ist jedes Unternehmen mit Endkundenkontakt, ohne Schwelle nach Größe oder Umsatz. Wer B2B-only verkauft, ist bei den Verbraucher-Informationspflichten außen vor — bei den UWG-Regeln zu Umweltaussagen aber nur teilweise, weil einige Tatbestände an die geschäftliche Handlung anknüpfen und nicht am Kundentyp. Ein Mischsortiment mit B2C-Verkaufskanal fällt in jedem Fall vollständig darunter.

2. Fünf neue Pflichtangaben vor Vertragsschluss

Die Informationspflichten stehen in Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB, der an fünf Stellen erweitert wird. Der Reihe nach:

Umweltfreundliche Lieferoptionen (Nr. 10). Wenn es sie gibt, muss darüber informiert werden — gemeint sind etwa Lastenrad- oder E-Fahrzeug-Zustellung oder gebündelter Versand. Die Pflicht greift nur, „sofern verfügbar“. Wer keine anbietet, muss auch nichts erfinden.

Gewährleistungshinweis in hervorgehobener Weise (Nr. 11). Bisher genügte ein Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts. Künftig müssen bei Waren zusätzlich die Mindestdauer von zwei Jahren und die wichtigsten Elemente genannt werden — und zwar unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Das ist ein EU-weit vorgegebenes Muster, kein selbst formulierter Satz.

Haltbarkeitsgarantie (Nr. 11a). Gewährt der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware mit einer Dauer über zwei Jahren und stellt er dir diese Information zur Verfügung, musst du hervorgehoben über Bestehen und Dauer informieren — mit der harmonisierten Kennzeichnung aus Anhang II. Diese Angabe wandert zusätzlich in § 312j Abs. 2 BGB, muss also unmittelbar vor Abgabe der Bestellung stehen. Sprich: nicht nur auf der Produktseite, sondern auch im Bestellabschluss.

Software-Update-Zeitraum (Nr. 11b/11c). Bei Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen ist die Mindestdauer anzugeben, für die Hersteller oder Anbieter Aktualisierungen bereitstellen — als Zeitraum oder Datum, wieder nur, sofern dir die Information vorliegt.

Reparierbarkeit (Nr. 20/21). Wo auf Unionsebene ein harmonisierter Reparierbarkeitswert existiert, ist er anzugeben. Aktuell ist das nur bei Smartphones und Slate-Tablets der Fall. Für alles andere greift Nr. 21: Informationen zu Verfügbarkeit, geschätzten Kosten und Bestellverfahren von Ersatzteilen, zu Reparatur- und Wartungsanleitungen sowie zu Reparatureinschränkungen — soweit der Hersteller sie liefert.

3. Der eigentliche Engpass ist die Lieferantenkette

Drei der fünf Pflichten stehen unter dem Vorbehalt „sofern der Hersteller dem Unternehmer diese Informationen zur Verfügung stellt“. Das klingt nach einer Entlastung und ist auch eine — aber es verschiebt das Problem nur. Denn sobald ein Hersteller liefert, musst du die Angabe zeigen, und zwar produktgenau. Bei 8.000 Artikeln von 40 Lieferanten ist das keine Rechtsfrage mehr, sondern ein Stammdatenprojekt.

Wer erst am 20. September anfängt, seine Lieferanten anzuschreiben, wird die Antworten nicht rechtzeitig haben. Der sinnvolle erste Schritt ist deshalb nicht das Template, sondern eine Abfrage an die Hersteller: Gibt es eine Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre? Wie lange werden Updates bereitgestellt? Gibt es Ersatzteile, Reparaturanleitungen, Reparatureinschränkungen? Alles, was zurückkommt, gehört in strukturierte Felder — nicht in den Fließtext der Produktbeschreibung, weil du es dort später weder auswerten noch zuverlässig pflegen kannst.

4. Green Claims: Was ab dann nicht mehr in Produkttexten stehen darf

Parallel wird die schwarze Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG erweitert — Praktiken, die ohne Interessenabwägung stets unzulässig sind. Drei Nummern treffen Shops direkt:

Nr. 4a verbietet allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung. Erwägungsgrund 9 der Richtlinie nennt als Beispiele „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „energieeffizient“, „biologisch abbaubar“, „biobasiert“. Zulässig bleiben solche Begriffe nur, wenn sie auf demselben Medium klar und hervorgehoben konkretisiert werden oder Teil eines zulässigen Nachhaltigkeitssiegels sind.

Nr. 4c verbietet Aussagen, die eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung mit der Kompensation von Treibhausgasen begründen. „Klimaneutral durch Kompensation“ ist damit erledigt. Zulässig bleibt der Begriff nur, wenn das Produkt über den gesamten Lebenszyklus tatsächlich CO₂-neutral ist.

Nr. 2a verbietet Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch staatlich festgesetzt sind. Selbst gebastelte „Klimaheld“-Badges auf der Produktseite fallen darunter — und die sind in Shops erstaunlich verbreitet.

Dazu kommt Nr. 10a: gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Produkteigenschaften dürfen nicht als Besonderheit des eigenen Angebots präsentiert werden. Und Nr. 23d erfasst irreführende Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates, etwa die Darstellung einer Ware als reparierbar, wenn sie es nicht ist. Praktisch heißt das: Deine Produkttexte, Kategorie-Landingpages und Badges gehören einmal komplett durchsucht. Wer Produkttexte per KI generieren lässt, sollte die Begriffsliste zusätzlich in die Prompts und in eine Prüfregel aufnehmen — Sprachmodelle greifen zu genau diesem Vokabular besonders gern.

5. Umsetzung in Shopware 6

Einen Standard-Schalter dafür gibt es nicht, und ich erwarte auch keinen im Core — dafür ist zu viel davon shop- und sortimentsspezifisch. Der saubere Weg führt über strukturierte Datenfelder: ein Custom-Field-Set am Produkt mit Haltbarkeitsgarantie (Ja/Nein plus Dauer), Update-Zeitraum als Datum oder Monatszahl, Ersatzteilverfügbarkeit, Link zur Reparaturanleitung, Reparatureinschränkungen als Textfeld. Der Vorteil gegenüber Fließtext: Die Felder sind über den Produktimport befüllbar, im Admin filterbar und im Template gezielt ausgebbar — inklusive der Möglichkeit, Produkte ohne gepflegte Angaben zu finden.

Die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung ist der einfachere Teil, weil sie für alle Waren gleich ist. Sie gehört als Snippet in die Storefront und wird per Twig-Override im Produkt-Template und im Checkout ausgegeben; über das Snippet-System bleibt sie mehrsprachig und pro Verkaufskanal pflegbar. Wichtig ist das Wort „hervorgehoben“ im Gesetzestext: ein Satz im Fußzeilen-Grau erfüllt das nicht. Die Haltbarkeitsgarantie-Kennzeichnung muss zusätzlich unmittelbar vor Abgabe der Bestellung erscheinen — konkret also im confirm-Template, nicht nur auf der Detailseite.

Die umweltfreundlichen Lieferoptionen lassen sich über die vorhandenen Versandarten abbilden: eine eigene Shipping Method mit entsprechender Beschreibung, gegebenenfalls über Rule Builder auf passende Regionen begrenzt. Für die Green-Claims-Prüfung des Bestands hilft eine simple Volltextsuche über product_translation und die CMS-Blöcke nach der Begriffsliste — das findet in wenigen Minuten, was sonst monatelang unentdeckt bleibt.

6. Headless: Datenfeld pflegen reicht nicht

In entkoppelten Setups gilt dieselbe Regel wie bei jeder Frontend-Pflicht: Shopware liefert das Feld, sichtbar machen musst du es selbst. Custom Fields kommen nicht automatisch in jeder Store-API-Antwort mit — sie müssen über includes beziehungsweise associations angefordert werden. Der klassische Fehler ist, dass alles im Admin gepflegt ist, das Frontend die Angabe aber nie erhält und niemand es merkt, weil kein Fehler auftritt.

Zweiter Punkt für Headless-Shops: Die Pflichtangaben müssen bei aggressivem Caching mitversioniert werden. Wenn Produktseiten statisch generiert und über Tags revalidiert werden, gehört eine Änderung an den Compliance-Feldern in dieselbe Invalidierungslogik wie eine Preisänderung — sonst stehen nach dem Stichtag wochenlang veraltete Angaben in einem Cache, der niemandem auffällt. Und wie beim BFSG gilt: „hervorgehoben“ ist auch eine Frage von Kontrast und Semantik, nicht nur von Position.

7. Was ich in den verbleibenden vier Wochen machen würde

In dieser Reihenfolge: Erstens die Lieferantenabfrage rausschicken, weil sie die längste Durchlaufzeit hat und alles andere davon abhängt. Zweitens den Bestand nach den verbotenen Begriffen und nach Eigen-Siegeln durchsuchen — das ist der Teil, der ohne Zulieferung sofort machbar ist und gleichzeitig das größte Abmahnrisiko trägt, weil Mitbewerber und Verbände hier deutlich schneller sind als jede Behörde. Drittens das Custom-Field-Set anlegen und die Templates erweitern, inklusive Checkout. Viertens die harmonisierten Muster einbauen, sobald die Layouts final geklärt sind.

Realistisch wird nicht jeder Shop am 27. September vollständig sein — bei fehlenden Herstellerangaben greift die Pflicht ohnehin nicht. Was aber jeder Shop bis dahin schaffen kann, ist der Green-Claims-Teil und der Gewährleistungshinweis. Das sind die beiden Baustellen, die vollständig in deiner Hand liegen, und genau deshalb die, bei denen ein Versäumnis nicht erklärbar ist.

Dieser Beitrag gibt meine Einschätzung als Entwickler wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade die Frage, wann eine Umweltaussage hinreichend konkretisiert ist und welche Angaben im Einzelfall „hervorgehoben“ genug sind, ist stark auslegungsbedürftig — bei Unsicherheit lohnt der Gang zum Fachanwalt.

Vier Wochen bis zum Stichtag — und noch kein Plan?

Ich gehe mit dir durch, welche der neuen Pflichten dein Sortiment überhaupt betreffen, wie die Felder in Shopware sauber aufgesetzt werden und wo dein Bestand Green-Claims-Risiken hat.

Schriftlich oder im Gespräch — 15 minuten, unverbindlich.

Bereit für den nächsten Sprint? Lass uns sprechen.

Dieser Link führt zu Google Calendar (Google Ireland Ltd.). Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Google.